Re:Re: Rufbereitschaft: Anspruch auch Urlaubsentgelt, Feiertagsentg

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#22012

Ich nehme an, es hängt vom KV ab. Die Apotheker bekommen es auf jeden Fall nicht. Außer es ist ein Nachtdienst vereinbart (ist auch ein Bereitschaftsdienst) und der DN erkrankt – dann bekommt er ihn ausbezahlt (pflichtig). Bei Urlaub u. ä. gibt es nichts, aber da sind die Dienste auch seltener.