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27.12.2005 um 9:54 Uhr
#16997
Lieber Wolfgang!
Ein Auszug aus dem Buch „Reisekosten i.d.Praxis“ vom Linde Verlag Seite 15:
Wird jedoch der Arbeitnehmer an diesem Betriebsort dienstlich nicht tätig, weil seine Tatsächliche ständige Arbeitsstatte außerhalb des Betriebsortes liegt, dann ist jene regelmäßige Einsatzstelle und nicht der Betriebsort als Dienstort des Arbeitnehmers anzusehen. (VwGh 13.12.1991, 90/13/0197)
Grüsse
Martin