Re:Re: Reisekosten steuerfrei – 2 Dienstorte?

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Sehr geehrter Herr Wolfgang!

Sieht Ihr KV vor, dass ein AN, der über Auftrag seines AG seinen Dienstort verlässt, Tagesgelder zu erhalten hat, sind diese – unabhängig von der Dauer und Anzahl der Dienstreisen – abgabenfrei.
Wichtig: Als Dienstort gilt der sich aus dem KV ergebende Dienstort (BMF VO 17.10.1997, BGBl II 1997/306).

LG Alexander