Re:Re: Reiseaufwandsentschädigung KV Industrie, Fahrzeugbau

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#25045
the brain
Teilnehmer

Hallo Sidot,

was Du gefunden hast, wird wohl so sein. In dem KV steht auch sicher der „Reisebegriff“, damit gilt die Legaldefinition (5/5/15 ) nicht mehr und alles bis zu den 26,40 bzw. zu den steuerlichen Auslandssätzen ist immer frei, egal wie oft Du dort bist.
Was lt. KV mehr bezahlt wird, ist normal pflichtig.

lg
hubert k.