Re:Re: Provisionsbezieher

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#19714

Hängt letztlich von einer Interpretation des KV ab. Wenn der KB aber zwischen Grundentlohnung und Provisionen unterscheidet: nein. Weiters müsste geprüft werden, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde (z.B. ob eine automatische Erhöhung des Ist-Lohnes anhand der Erhöhung der KV-Löhne vorgesehen ist).