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28.5.2009 um 8:05 Uhr
#21544
Ich handhabe solche Fälle immer so, dass ich sämtliche Sonderzahlungsansprüche im Austrittsmonat (Ende Entgelt) aliquot abrechne, egal ob jetzt Eintritt noch im gleichen Jahr oder erst im darauffolgenden Jahr.
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen