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28.10.2009 um 20:56 Uhr
#22078
Kommt drauf an welche Pendlerpauschale er bezieht.
Die „kleine“ ist ja für öffentliche Verkehrsmittel,die „grosse“, wenn keine öffentl. verfügbar od. zumutbar.
Aber Pendlerpauschale steht ja zu,wenn mind. 10 Fahrten pro Monat erfolgen.
Daher braucht er sich doch nicht einmal die 45km abziehen.