Startseite › Foren › Laufender Bezug › Pendlerpauschale bei Zweitwohnsitz › Re:Re: Pendlerpauschale bei Zweitwohnsitz
24.8.2012 um 9:27 Uhr
#24327
ein kleiner auszug
Zitat:
Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin mehrere Wohnsitze, so ist die Entfernung zum nächstgelegenen Wohnsitz maßgebend (auch, wenn es sich hierbei um eine eigene Schlafstelle handelt).
hier kannst aber alles nachlesen