Startseite › Foren › Sachbezug › Parkplatzmiete Bruttoabzug vs. Nettoabzug? › Re:Re: Parkplatzmiete Bruttoabzug vs. Nettoabzug?
24.9.2009 um 19:17 Uhr
#21713
Ich sage mal vorsichtig: Abzug vom Nettogehalt, d.h. keine Minderung der Steuerbemessungsgrundlage. Was anderes wäre es, wenn ein Sachbezug für den Parkplatz vorliegt. Auch ist kein Kostenbeitrag zum KFZ darin zu erblicken. Wobei: da gibt es schon wieder eine Gestaltungsmöglichkeit: der AG sollte das als Kostenbeitrag für das KFZ titulieren, dann ist ein Abzug vom monatlichen Sachbezug möglich.