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1.1.2010 um 21:19 Uhr
#22386
Martin
Teilnehmer
liebe pauki!
zu 1.
auch ein geringfügiges dienstverhältnis muss bei vorhandensein einer konkurrenzklausel vom dienstgeber genehmigt werden.
andernfalls setzt du einen entlassungsgrund.
zu 2.
nein – da dein dienstverhältnis noch aufrecht ist. auch ein karenziertes dienstverhältnis ist aufrecht.
andernfalls entlassungsgrund und die abfertigung ist fort.