Startseite › Foren › Sonderzahlung › nettoauszahlung › Re:Re: nettoauszahlung
5.3.2009 um 16:29 Uhr
#21281
hallo!
wegen den sonderzahlungen kommt es halt drauf an, was im kollektivvertrag drin steht. hat er anspruch auf 1 monatslohn? Oder nur 4 wochenlöhne… zuerst nachlesen.
wenn es ein monatslohn wäre dann:
1970:365×23 = 124,14 urlaubszuschuss + 124,14 weihnachtsremuneration
liebe grüße,
andrea