Startseite › Foren › Laufender Bezug › Nachzahlung von Nachtarbeitszuschlägen › Re:Re: Nachzahlung von Nachtarbeitszuschlägen
27.12.2005 um 13:20 Uhr
#17173
Die Nachtarbeitszuschläge werden einfach aufgerollt und ein neuerlicher korrigierter Lohnzettel(íncl. Nachtz.) ist an das Finanzamt zu senden.