Re:Re: Nachzahlung von Diäten

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#22117

Hallo Birgit!

Pragmatische Lösung (auch wenn’s vielleicht technisch nicht ganz richtig ist):
Die Reisekosten bleiben sowieso (sv- und steuer-) frei, auch bei einer Nachzahlung nach dem 15.2., daher würde ich die Diäten einfach jetzt mit abrechnen.
Steuerlich rückrollen kannst du ja nach dem 15.2. sowieso nicht mehr!

LG