Re:Re: Nachzahlung Url.ersatzleistung

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#23704

Hallo Birgit!

„Normalerweise“ hat die AK in solch Fällen Recht.

Daher gilt für dich bei Bezahlung der UEL:
SV: Aufrollung ins Vorjahr mit Verlängerung Pflichtversicherung
LSt: Je nachdem, ob es zu einem Verfahren kommt oder nicht, sind die Varianten Nachzahlung oder Vergleich möglich (siehe dazu LSt-RL RZ 11103).

Daher: Keine neuerliche Anmeldung, allerdings hast du dann einen „eigenen“ L16 im KJ 2012.

LG