Startseite › Foren › Ende Dienstverhältnis › Nachzahlung Überstunden › Re:Re: Nachzahlung Überstunden
16.5.2009 um 23:31 Uhr
#21509
Hallo Meli!
Interessante Frage – meiner Meinung nach handelt es sich dabei um eine willkürliche Nachzahlung, da das Entgelt schon beim Austritt zugestanden wäre (siehe § 19e AZG).
Somit, da kein neues DV gegründet wurde, zur Gänze Versteuerung gem. § 67 Abs. 10.
SV: Anspruch im Vorjahr –> Aufrollung.
LG