Startseite › Foren › Ende Dienstverhältnis › Nachzahlung Gewinnbeteiligung › Re:Re: Nachzahlung Gewinnbeteiligung
12.5.2012 um 23:06 Uhr
#24289
Hallo Petra!
SV: Aufrollung ins Vorjahr!
LSt: Es handelt sich um keine „echte“ Nachzahlung, da die Gewinnbeteiligung nicht verspätet ausbezahlt wird –> daher normalerweise § 67 Abs. 1 + 2. Da der DN aber im Zeitpunkt April schon ausgetreten ist, muss leider nach § 67 Abs. 10 versteuert werden!
LG