Startseite › Foren › Laufender Bezug › Nachzahlung bei Überstundenpauschale › Re:Re: Nachzahlung bei Überstundenpauschale
Hallo Wienerin,
mich irritiert in Deiner Beschreibung, dass die Deckungsprüfung erst im Jänner/Februar des Folgejahres gemacht wird.
Für mich wäre das zu spät. Die Deckungsprüfung sollte ja schon laufend gemacht werden um eben reagieren zu können.
Wenn dann im nächsten Jahr herauskommt, dass eine Nachzahlung fällig wird, ist diese nach den Grundlagen Nachzahlung Vorjahr bei einem laufenden DV abzurechnen.
SV aufrollen – LSt mit Zuflussprinzip
Dass Du keine Literatur findest ist verständlich. Keiner will sich mit diesem Thema vorher befassen, bevor nicht „LSD“ Prüfer zugeschlagen und wild ausschlagend bestrafen.
Wie diese Prüfer auf Nachzahlungen im nachhinein reagieren kann auch spannend werden.
lg
hubert k.