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16.7.2009 um 16:14 Uhr
#21861
Es könnte sein, dass vereinbart ist, dass du die Prämie nur 12x im Jahr erhältst ; d.h. dass sie in den Monaten Juni und November als „Sonderzahlungsprämie“ gerechnet wird.
Das würde aber auch bedeuten, dass dein UZ bzw. WR nur € 1.550,00 beträgt. Ob das so ist, musst du wissen.
Wenn das so der Fall ist, dann ist es natürlich schon so, dass dadurch ein sogenannter Jahressechstel-Überhang entsteht und du bei der Zahlung der WR dementsprechend einen Betrag nicht minderverteuert mit 6 % sondern voll lohnsteuerpflichtig verrechnet bekommst.
Ich denke, so wurde das gemeint, als man dich darauf aufmerksam machte.
LG Gabriele