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30.6.2010 um 14:10 Uhr
#20826
hallo!
hätte auch noch eine frage zu diesem beispiel.
wenn die 2. Wochenhilfe 1 Woche nach Ende der 1. Karenz liegt und in dieser Zeit zur Überbrückung der neue Urlaubsanspruch (aufgrund der neuen Wochenhilfe) konsumiert wird, wie sieht dann die Meldung aus?
Beispiel:
Karenz ALT bis 20.11.2010
Mutterschutz NEU ab 25.11.2010
ich würde eine Anmeldung bei der GKK mit 21.11.2010 machen
Am 24.11.2010 eine Abmeldung mit nur „Ende Entgeltanspruch“ und BV bis Ende Mutterschutz
kann das so stimmen?