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24.9.2010 um 23:22 Uhr
#23061
Oh oh Dani, sorry!
(Zu schneller Finger ist manchmal auch nicht gut).
Gemäß § 10 AZG ist der ÜZ vom „Normallohn“ zu berrechnen, also Entgelt für die Normalarbeitszeit.
Dazu zählen für mich zweifelsfrei auch die Überzahlung und die Tätigkeitszulage.
Die selbe Regelung (betreffend Normallohn) habe ich übrigens auch im KV im § 5 gefunden.
LG