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5.4.2009 um 0:40 Uhr
#21398
Hallo Petra!
Bin zwar kein Profi am Bau, aber wenn du sagst, dass im KV nichts bezüglich Teilzeit-Mehrarbeit steht, dann sind die 3 x 4 = 12 Stunden zuschlagspflichtig mit 25%, außer sie können noch innerhalb der „3 Monate“ durch ZA 1:1 abgegolten werden.
Bitte den Teilzeit-Mehrarbeitszuschlag steuerpflichtig abrechnen.
LG