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1.3.2010 um 20:55 Uhr
#22228
Hallo Alexandra!
Ja, auch in den Richtlinien (RZ 1406) stehen nur 2 Dezimalstellen beim Abzugsbetrag.
Durch diese „Ungenauigkeit“ kann es aber maximal zu Differenzen im 1-Centbereich kommen, was dann daher kein großes Problem darstellt.
Bei einer ev. Veranlagung wird diese Rundungsdifferenz wieder ausgeglichen.
LG