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26.2.2009 um 21:21 Uhr
#19613
Hallo Roland!
Hab eine Frage zu diesem älteren Eintrag:
Was ist unter dem „kv-lichen MA-Zuschlag“ (welcher steuerfrei sein kann) genau zu verstehen?
z.B. 50% MA-Zuschlag für bestimmte Zeiten bei einmm TEilzeitbeschäftigten?
Oder nur die Differenz der kv-lichen NAZ auf die 40h (falls es hier überhaupt einen Zuschlag gibt), bevor die Überstunden beginnen?
DAnke und liebe Grüße,
Susanne