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8.4.2010 um 23:26 Uhr
#22525
Hallo Brigitte!
SV: Aufrollung ins KJ 2009
LSt: Keine Rollung mehr möglich (nach dem 15. Februar unmöglich), daher als Nachzahlung gem. § 67 Abs. 8 lit. c) versteuern, monatlicher Lohnzahlungszeitraum.
LG