Re:Re: Lehrzeitende

#17229

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Hallo Sabine!

Wir schreiben in unseren Lehrverträgen auch immer hinein, dass es sich bei der Behaltefrist um ein befristetes Dienstverhältnis handelt.

Trotzdem erhält der nunmehr ausgelernte Mitarbeiter einen Dienstzettel in dem die Einstufung, Lohn/Gehalt….also ein ganz normaler Dienstzettel, den jeder Arbeiter oder Angestellte bei uns bekommt – und hier schreiben wir definitiv nochmals hinein, dass es sich bei dem DV um ein befristetes DV handelt, welches am…. endet.

Im Berufsausbildungsgesetz steht, dass mit Ende der Woche das Lehrverhältnis vorzeitig beendet ist, in welcher der Lehrling die Lehrabschlußprüfung erfolgreich abgelegt hat:

Lehrverhältnis würde zB bis 30. 11. 2005 dauern – Prüfung erfolgreich am 24.11.2005 abgelegt, Beginn des Angestellten – DV Montag 28.11.2005.

Bezüglich der Behaltfrist kann ich keinen Fehler erkennen.

LG Elisabeth