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27.12.2005 um 14:02 Uhr
#17228
Im KV steht nichts betreffend UZ/WR-Aliquotierung.
Reicht die von mir angeführte Formulierung im Lehrvertrag betreffend Befristung nicht aus?
Stimmen meine Auslegungen/Datum betreffend Ang.-Verhältnisbeginn (28.11.05) und Ende Befristung (27.02.06),wenn der Lehrling die Lehrabschlussprüfung am 24.11.05 bestanden hat?
Danke