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19.10.2009 um 10:46 Uhr
#21871
ingridB
Teilnehmer
Hallo K.,
also ich würde mit den halben Bezügen bis zum 8.10. kommen. (28 Tage halber Bezug)
Somit ist das Höchstausmaß von 84 Tagen voll und 28 Tage halb ausgeschöpft.
Weitere Bezüge könnte es meiner Meinung nach dann erst wieder für einen neuerlichen Krankenstand geben. Dann würde er den halben Grundanspruch bekommen (hier kommt es dann zu den erwähnten Viertel-Bezügen), aber auch hier ist das Höchstausmaß von 16 Wochen (bei der Dienstzeit im konkreten Fall).
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Liebe Grüße
Ingrid