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27.12.2005 um 9:53 Uhr
#16994
Ob der DN lt.IT-KV Anspruch auf Tages- und Nächtigungsgeld für Sa,So hat, kann ich nicht feststellen, habe diesen KV nicht. Wenn der IT-KV keine Anspruch dafür regelt und auch keine diesbezüglich Vereinbarung getroffen wurde, erhält der DN keinerlei Gelder.
l.G. Wolfgang