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11.5.2010 um 12:13 Uhr
#22725
Meines Erachtens ist maßgebend, was in den Arbeitsverträgen vereinbart wurde (etwa bezüglich Lohnerhöhung). Ein Anspruch auf eine bestimmte Lohnerhöhung aufgrund einer Betriebsübung käme mE nur dann in Betracht, wenn in den Arbeitsverträgen nichts anderes vereinbart wurde und das als schlüssige Ergänzung der Arbeitsverträge gedeutet werden kann.