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5.3.2012 um 10:54 Uhr
#24343
vorausgesetzt der Dienstnehmer ist leitender Angestellter im Sinn der genannten Vorschriften und in den §§ 4 bis 12, 14, 15,19 des KV sind die besagten Zuschläge geregelt (das habe ich nicht nachgeprüft) –> ja