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4.3.2010 um 20:46 Uhr
#19992
Hallo reimei!
Grundsätzlich wird das durch die lohngestaltende Vorschrift bestimmt.
In deinem KV befindet sich im § 20 Abs. 3 lit.a) die entscheidende Textstelle – sie bestimmt eindeutig die Kalendertagsregelung!
LG