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27.11.2009 um 21:16 Uhr
#22259
Hallo Sylvia!
Das steht tatsächlich leicht schwammig im KV drinnen.
Aber ich gehe trotzdem davon aus, das mit den 5 Jahren „kaufmännischer Tätigkeit“ Angestelltenjahre gemeint sind, weil in den Sätzen zuvor und danach immer vom Ang.Gesetz die Rede ist.
Daher gehe ich davon aus, dass die Lehrzeit nicht eingerechnet wird.
LG