Startseite › Foren › Ende Dienstverhältnis › Kündigungsfrist – zwischenzeitl.Abfertigung › Re:Re: Kündigungsfrist – zwischenzeitl.Abfertigung
27.12.2005 um 11:01 Uhr
#17053
Liebe Veronika!
Mehrere beim selben Arbeitgeber sich unmittelbar aneinanderschließende Arbeitsverhältnisse – unabhängig, wie sie beendet wurden – sind zusammenzurechnen mit Ausklammerung der Dienstzeiten, für welche der Angestellte bereits eine Abfertigung erhalten hat.
(OGH v. 6.12.2000, 9 Ob A 268/00b)
Dir und allen Forumlesern Frohe Weihnachten!
Martin
P.S. Wie hoch ist das Kilometergeld für Rentierschlitten?