Re:Re: Kündigungsfrist – zwischenzeitl.Abfertigung

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#17053

Liebe Veronika!

Mehrere beim selben Arbeitgeber sich unmittelbar aneinanderschließende Arbeitsverhältnisse – unabhängig, wie sie beendet wurden – sind zusammenzurechnen mit Ausklammerung der Dienstzeiten, für welche der Angestellte bereits eine Abfertigung erhalten hat.
(OGH v. 6.12.2000, 9 Ob A 268/00b)

Dir und allen Forumlesern Frohe Weihnachten!

Martin

P.S. Wie hoch ist das Kilometergeld für Rentierschlitten?