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24.1.2013 um 11:16 Uhr
#23976
Hallo Karine!
Wenn es „Parteiwille“ war, hier ein völlig neues Dienstverhältnis abzuschließen (und von dem gehe ich beim geschilderten Sachverhalt eher aus), zählt für alle arbeitsrechtlichen Ansprüche das Datum 1.10.2011. Bedenke bitte dabei die BV-Pflicht für das neue DV!
Siehe dazu auch eine OGH-Judikatur aus dem Vorjahr:
OGH 9 ObA 17/12h vom 29. Mai 2012
LG