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13.3.2009 um 14:14 Uhr
#21322
Hallo Petra-Maria,
für eine Kündigung benötigst du in diesem Fall sicher die Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts.
Am besten erkundigst du dich dort vorab telefonisch ob eine Zustimmung in deinem erteilen würde bevor du den Antrag stellst.
lg sabine