Startseite › Foren › Ende Dienstverhältnis › Kündigung in der Befristung › Re:Re: Kündigung in der Befristung
25.10.2013 um 11:50 Uhr
#24545
Hi,
meiner Meinung nach geht eine frühere Auflösung nur dann, wenn zwischen Dn/Dg eine frühere Kündigungsmöglichkeit vereinbart wurde. Ohne ausdrücklicher Vereinbarung ➡ NEIN
Lg, Manu