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28.9.2016 um 10:14 Uhr
#25104
MaHa
Teilnehmer
Die 20 AT + 17 AT ergeben erst 37 AT, also hat er noch mal 5 Tage die vom Folgeanspruch zum Auffüllen auf die 42 AT verwendet werden, anzuhängen sind, da der Dienstnehmer insgesamt 42+28 AT am Stück Entgeltpflichtig krank sein darf bevor kein Entgeltanspruch mehr besteht.
Daher ist der 20.09. korrekt.