Re:Re: Krankenstand während Übergang 5. in 6. Dienstjahr

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#25015
ingridB
Teilnehmer

Hallo Julia,

„Fällt in die Zeit einer Dienstverhinderung der Beginn einer längeren Anspruchsdauer, erhöht sich diese um den Differenzanspruch (OGH 16.2.1982, 4 Ob 96/81)“

Das hab ich im Ortner 2015 gefunden. In Ihrem Fall bedeutet das dann m. E., dass diese Dienstnehmerin 8 Wochen Anspruch hat.

LG
Ingrid