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30.3.2010 um 22:28 Uhr
#22810
Hallo Sabine!
Dann befürchte ich einen „Missbrauch der Gestaltungsmöglichkeiten“.
Wir hatten vor kurzem einen VwGH (VwGH 23. 1. 2008, 2006/08/0325), der explizit eine einvernehmliche Lösung im Krankenstand als zulässig erachtete.
Allerdings hatten wir in diesem Fall KEINE Wiedereinstellungszusage.
Siehe dazu auch ein Artikel in der PV-Info April 2008.
LG