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6.10.2009 um 21:17 Uhr
#21931
Hallo latinelli!
Die Fußnote 2 auf Seite 331 bezieht sich auf die Bezahlung des Krankenentgelts.
Wenn du z.B. einen ganzen Monat krank bist (oder zumindest an mehr als die Hälfte der mon. NAZ), dann kann der Freibetrag nur 360,– Euro hoch sein.
Das Beispiel auf Seite 334 ist dann sehr anschaulich.
Wenn dein DN jetzt lediglich 9 Tage im September krank war und die NAZ liegt immer zwischen 19 und 7 Uhr, hat er ja trotzt Krankenstand überwiegend Nachtarbeit geleistet, daher Freibetrag = 540,– Euro.
Alles klar?
LG