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4.11.2009 um 16:50 Uhr
#21987
Hallo Ingrid,
der Fall ist bei mir noch garnicht eingetreten, dass war eine Vorabinfo.Mein DG wäre so kulant und würde sogar einen Krankenstand akzeptieren, wenn sein DN auf diese Weise helfen kann.
Die erste ärtzliche Maßnahme ist also der Kontakt und die Erstuntersuchung im Knochenmarkspendelabor? Im § 120 steht drinnen, der Versicehrungfall tritt ein, wenn man sich in einem regelwidrigen Körper- oder Geisteszustand befindet, ich versteht somit den Spitalaufenthalt (Beobachtungstage)danach.
Ich werd mal bei der GKK genauer nachfragen. Meld mich wieder.
LG Susanne