Startseite › Foren › Krankenstand › Krankenstand Angestellter, neue Ersterkrankung › Re:Re: Krankenstand Angestellter, neue Ersterkrankung
Hallo Ingrid,
danke für die Antwort. Nein, du hast mich nicht missverstanden. Habe nur ein Beispiel mit Krankenständen 2010 ausgewählt.
Mir ist es nur darum gegangen, das nach dem halben Jahr vom 04.02.2010 bis 03.08.2010 der fiktive beginnende Krankenstand JEDENFALLS eine neuerliche ERSTERKRANKUNG ist.
Zu Deiner Frage:
Das Auslösen des halben Grundanspruchs habe ich so gemeint, automatisch mit einer Wiedererkrankung innerhalbe des halben Jahres von 04.02.2010 bis 03.08.2010 die 6 Wochen halb und 4 Wochen viertel gutgeschrieben werden auch wenn noch nicht gebraucht, da ich sonst vergesse ihn im Falle des Ausschöpfens des Grundanspruches von 6 Wochen voll und 4 Wochen halb, dazuzugeben.
Liebe Grüße
Wolf