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Hallo MaHa
wenn der Mitarbeiter ein besseres, schöneres also teureres Auto haben will, dann ist das sein privates Interesse.
Der Sachbezug verringert sich, da die 10.000 kein Vorteil aus dem DV ist.
Wenn das Auto irgendwann wieder einmal verkauft wird, muss er sich das mit dem Unternehmen ausmachen, ob er dann davon wieder etwas bekommt.
Schwierig wird der Wert sein. Denn das Auto wird dann in ein paar Jahren sicher nicht um 1/4 teurer zu verkaufen sein. Im schlimmsten Fall sind die Ausstattungsdetails wie Leder, Navi, 19 Zoll Reifen usw. nämlich genau Nüsse wert. Der Käufer bekommt diese, wird aber nicht wirklich ein Viertel von den 10.000 dafür mehr bezahlen.
Also wird es schon mal schwer sein, vom DG etwas zurückzufordern oder auch nur zu vereinbaren.
Wenn der DN das jedoch schafft, und der DG gibt ihm dann in ferner Zukunft etwas davon, ist es ein Vorteil aus dem DV und natürlich zu versteuern und mit DN- und DG-Abgaben zu belegen.
Ich als DG würde da mit Sicherheit nichts mit dem DN vereinbaren. Am ehesten, kann mir der DN dann in ein paar Jahren das Auto günstig abkaufen (zum Beispiel aus dem Leasing heraus).
Aber sonst ist es rein das Vergnügen des DN und er bezahlt ja eh wesentlich weniger SB.
lg
hubert k.