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13.3.2009 um 14:18 Uhr
#21311
Hallo Sigrid,
im Falle eines Betriebsurlaubes kann der Arzt den Mitarbeitern nur vorschreiben 2 Wochen der 5 Urlaubswochen während des Betriebsurlaubes zu konsumieren. Über den Rest darf der Mitarbeiter in Absprache mit dem Dienstgeber verfügen.
Zeitausgleich ist ebenfalls im einvernehmen zwischen AG & AN zu konsumieren.
Ich glaube dass du in deinem Fall auf den „Good Will“ der Mitarbeiter angewiesen bist alle Zeitguthaben & Urlaube in den 7 Wochen zu konsumieren.
Vielleicht hat ja noch jemand eine andere Idee.
lg sabine