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27.7.2009 um 12:34 Uhr
#21838
Liebe Sabine,
vielen Dank für die Antwort.
Hätte dazu noch eine Frage; bedeutet dass, wenn bereits vor der Konkurseröffnung die Abgaben sowohl für die Finanz als auch an die GKK nicht bezahlt wurden, der Beschäftigter dafür haftet, obwohl monatlich die Rechnungen an die Arbeitskräfteüberlassungsfirma bezahlt wurden?
LG
Eveline