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28.6.2010 um 11:23 Uhr
#22751
Hallo Dani,
welche Art von Tätigkeit an der jeweiligen Betriebsstätte ausgeführt wird, ist ohne Belang.
Die Kommunalsteuer knüpft an die Person des Unternehmers an für all seine unternehmerischen Aktivitäten. Einkommensteuererklärung gibt er ja auch nur eine ab, oder? Genauso ist es mit der Kommunalsteuer.
LG
Mathias