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28.6.2010 um 9:59 Uhr
#22749
Hallo Dani,
wenn ein Unternehmer innerhalb derselben Gemeinde mehrere Betriebsstätten hat, gehören die für die Kommunalsteuer zusammengerechnet. Die Begünstigung für Kleinbetriebe gibt es nur einmal pro Unternehmer und nicht für jede Betriebsstätte.
LG
Mathias