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29.9.2009 um 23:43 Uhr
#21968
Hallo!
Das gehört eigentlich nicht in ein PV-Forum, aber ich versuche es mit meinen bescheiden Gesellschafts-Kenntnissen:
Ein Kommanditist unterliegt grundsätzlich nicht dem Konkurrenzverbot, wenn er reiner Kapitalgeber ist. Wenn er aber bei der A-KEG ein DV hält, schaut das schon anders aus.
D.h., Komplementär bei der B-KEG ist (wenn er bei der A-KEG reiner Kapitalgeber ist) absolut möglich, Geschäftsführer bei einer Personengesellschaft gibt es nicht!
LG