Startseite › Foren › Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc. › Karenzvereinbarung, Tätigkeit neben der Karenz › Re:Re: Karenzvereinbarung, Tätigkeit neben der Karenz
20.2.2014 um 23:57 Uhr
#24607
Hallo Birgit,
kein Anspruch der AN auf „verfrühten“ Wiedereintritt.
Zu Frage 2: Sie darf auch ohne Einwilligung des „karenzierten“ Dienstgebers bei einem anderen DG geringfügig arbeiten (aber nicht vollversichert). Problem wäre nur bei Konkurrenzierung vorhanden!
LG