Re:Re: karenz zuverdienstgrenze

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#21213

Liebe Christine!

In deinem Fall würde die Karenz tatsächlich beendet werden, es handelt sich dann wohl um eine „schlüssige“ Elternteilzeit, d.h. das ursprüngliche (eigentlich karenzierte) DV lebt wieder auf.
DN ist auch hier in einem besonderen Kündigungsschutz.
Kinderbetreuungsgeld ist nach deinen Informationen grundsätzlich nicht gefährdet.

LG und einen „guten Rutsch“ ins neue Jahr

Roland